Jedem Arbeitnehmer steht es frei eine private Krankenversicherung in Anspruch zu nehmen, sobald das Einkommen regelmäßig über der sogenannten Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) liegt. DieJahresarbeitsentgeltgrenze liegt aktuell bei einem Jahresbruttogehalt von 60.750 €. Für Selbstständige, Freiberufler, Beamte und Beamtenwärter gelten andere Regeln, da diese von der JAEG-Regel befreit sind. Eine PKV ist durchaus sinnvoll, da wir in einer zwei Klassen medizinische Versorgung leben.
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Wo gesetzliche Kassen meist nur Symptome bekämpfen, durch Bezahlung von Medikamenten, konzentriert sich die private Krankenversicherung durchaus auch auf ursächliche Probleme, wobei sich die Ärzte in der Regel auch mehr Zeit für die Patienten nehmen und dessen Krankheitsprogress so mehr unter die Lupe kommen. Der Patient einer privaten Absicherung hat Anspruch auf eine individualisierte medizinische Versorgung, kürzere Wartezeiten beim Arzt bzw. Facharzt und wird oft eine besseren persönlichen Behandlung unterzogen. Ungefähr meinen die gesetzlich Versicherten, jedoch bekommt der Arzt eben mehr Geld in die Tasche geschoben und kann sich so mehr Zeit für Krankheitsgeschichten nehmen.
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